England und Wales
Zusätzlich zur Angelerlaubnis benötigen Angler ab 13 Jahren, die in England (außer im River Tweed), Wales oder im Border Esk und seinen Nebenflüssen in Schottland auf Lachs, Meerforelle, Forelle, Süßwasserfische oder Aale angeln, eine Angelerlaubnis der Umweltbehörde (Environment Agency, EA). Diese kann hier online oder telefonisch bei der EA erworben werden. Für 13- bis 16-Jährige ist die Angelerlaubnis kostenlos; für Angler über 16 Jahre fällt eine Gebühr an, deren Höhe je nach Fischart und Angeldauer variiert.
Die Einnahmen aus dem Verkauf von Angelscheinen fließen in die Finanzierung von Maßnahmen zur Bewirtschaftung von Flüssen und Seen. Wer ohne Angelschein angelt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 2.500 £ rechnen.
Schottland
In Schottland ist zum Angeln keine Lizenz erforderlich, Angler benötigen jedoch die gesetzliche Erlaubnis zum Fischen. Das Angeln auf Lachs und Meerforelle ist sonntags in ganz Schottland verboten (mit Ausnahme des Border Esk in Dumfriesshire, wo englisches Recht gilt, da ein Großteil des Flusses in England liegt).
Die Regeln zum Angeln mit anschließendem Zurücksetzen werden in ganz Großbritannien und Irland verschärft. In Schottland ist es an vielen Flüssen mittlerweile Pflicht, alle Lachse zurückzusetzen. Bitte informieren Sie sich vor dem Angeln über die örtlichen Bestimmungen. Alle Fische, ob tot oder lebendig, müssen zurückgesetzt werden. An manchen Flüssen gelten lokal verlängerte Fristen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der schottischen Regierung.